Icon Lohnzettel

Meine Teilpension

Seit 1. Jänner 2026 ist es möglich in Teilpension zu gehen. Teilpension heißt, dass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil Ihrer Pension bekommen. Der andere Teil der Pension bleibt am Pensionskonto und wächst weiter. Der frühestmögliche Zeitpunkt, Teilpension zu nehmen, ist jener Tag, ab dem Sie einen Anspruch auf eine Pension haben.

Das gilt für:

  • Schwerarbeitspensionen
  • Langzeitversichertenpension (Hacklerregelung)
  • Korridorpensionen
  • Alterspensionen

Bitte nehmen Sie bei der Eingabe die Berechnung der Pensionsversicherungsanstalt zur Hand. Dort finden Sie zusammengefasst alle relevanten Daten. Sie können die voraussichtliche Pensionshöhe (für Korridorpension und die reguläre Alterspension) aber auch mit dem Pensionsrechner der AK berechnen. Bitte auf der Ergebnisseite den Button „Teilpensionsrechner öffnen“ anklicken. Die Daten werden automatisch übernommen.

Teilpensionsrechner

Bei langer Versicherungsdauer. Das frühestmögliche Alter und die notwendigen Versicherungszeiten werden seit 01.01.2026 schrittweise angehoben.

Die reguläre gesetzliche Pension, die Sie nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters erhalten.

Möglich ab 60 Jahren mit 540 Versicherungsmonaten und mindestens 120 Schwerarbeitsmonaten.

„Hacklerregelung“. Möglich ab dem 62. Lebensjahr mit mindestens 540 Beitragsmonaten. Für Frauen ab Jahrgang 1966.

HINWEIS: Von der PVA wird die Aufwertung für zukünftige Kalenderjahre nicht berücksichtigt. Sie können – wenn Sie Ihre Pensionskontoinfo zur Hand haben – die voraussichtliche Pensionshöhe (für Korridorpension und die reguläre Alterspension) auch mit dem Pensionsrechner der AK berechnen. Die Daten aus dem Pensionsrechner der AK können über einen Button am Ende direkt in den Teilpensionsrechner übernommen werden.