Meine Teilpension
Seit 1. Jänner 2026 ist es möglich in Teilpension zu gehen. Teilpension heißt, dass Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil Ihrer Pension bekommen. Der andere Teil der Pension bleibt am Pensionskonto und wächst weiter. Der frühestmögliche Zeitpunkt, Teilpension zu nehmen, ist jener Tag, ab dem Sie einen Anspruch auf eine Pension haben.
Das gilt für:
- Schwerarbeitspensionen
- Langzeitversichertenpension (Hacklerregelung)
- Korridorpensionen
- Alterspensionen
Bitte nehmen Sie bei der Eingabe die Berechnung der Pensionsversicherungsanstalt zur Hand. Dort finden Sie zusammengefasst alle relevanten Daten. Sie können die voraussichtliche Pensionshöhe (für Korridorpension und die reguläre Alterspension) aber auch mit dem Pensionsrechner der AK berechnen. Bitte auf der Ergebnisseite den Button „Teilpensionsrechner öffnen“ anklicken. Die Daten werden automatisch übernommen.